AIFM Richtlinien – Gleiche Rechtsgrundlage für offene und geschlossene Fonds (AIF)
Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds.
Das KAGB löst das bis dahin geltende Investmentgesetz ab und ist das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Es hat das Ziel, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen Standard zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt einzudämmen.
Die Anforderungen des KAGB gelten sowohl für Verwalter offener als auch geschlossener Fonds. Damit müssen auch Verwalter geschlossener Fonds erstmalig gesetzliche Vorgaben erfüllen, die für offene Fonds bereits seit langem gelten.
vor der Regulierung |
Gegenstand der Regulierung |
nach der Regulierung |
keine gesetzlichen Vorgaben |
Risikomanagement und Liquiditätsmanagement |
Vorgabe nach Kapitalanlagegesetzbuch |
keine gesetzlichenVorgaben |
Berichtspflichten |
Anleger und Aufsicht erhalten jährlich einen Jahrebericht, Meldungen über Statistik über Investmentfond müssen monatlich an die Deutsche Bundesbank übertragen werden |
keine gesetzlichen Vorgaben |
Bewertung |
Mindestens jährliche neu Bewertung der Anteile und Assets und bei gravierenden Veränderungen der Anlageobekte oder der Fonds |
Keine Regelung |
Unabhängige Verwahrstelle |
per Gesetz vorgeschrieben: Externe Kontrollinstanz zur Überprüfung der Geldflüsse und des Eigentums an den Assets |
Keine Regelung |
Aufsicht des Anbieters |
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrollier laufend den Anbieter welcher auch von der (BaFin) als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen sein muss. |
BaFin prüft den Prospekt auf Vollständigkeit (formal) und Widerspruchsfreiheit (Kohärenz), sofern gegeben: Billigung, jedoch keine inhaltliche Prüfung |
Aufsicht des Produktes |
Zulassung des Produktes durch die BaFin nach vorgeschriebenen Verfahren. Folgende Beitrittsunterlagen müssen vorliegen: Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen (wAI), Anlagebedingungen. Weitere Unterlagen müssen wertpapierhandelsgesetzkonform sein. |
Keine Regelung |
Aufsicht des Produktes |
Mehrere Produktregeln, u.a. die Vorgabe, wo investiert werden darf (Assetklassenliste), Höchstgrenze der Verschuldung auf max. 60%, bei weniger als 20.000 Euro Mindestbeteiligungssumme Risikostreuung vorgeschrieben |