Ziele und Anlagepolitik
Die vorliegende Anlage stellt eine unternehmerische Beteiligung an der ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus GmbH & Co. geschlossene Investment KG (AIF Fonds) dar. Anlageziel der Gesellschaft ist die Erzielung von Einnahmeüberschüssen aus der Vermietung der Vermögensgegenstände bzw. der Beteiligung an (Immobilien-)Gesellschaften sowie ein laufender Wertzuwachs des Immobilienportfolios zwecks Erzielung von Überschüssen bei Veräußerung der Vermögensgegenstände. Die verfügbare Liquidität der Gesellschaft sowie entstandene Veräußerungsgewinne sollen an die Anleger ausgezahlt werden.
Anlagestrategie der Investmentgesellschaft ist der mittelbare oder unmittelbare Erwerb, die Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und die Veräußerung noch nicht bestimmter Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens in eigenem Namen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass das Anlageziel tatsächlich erreicht wird. Zu diesem Zweck investiert der AIF in ein Portfolio aus Wohnimmobilien als Schwerpunkt gegebenenfalls ergänzt durch einzelne Gewerbeeinheiten mit Streuung auf verschiedene Immobilienobjekte wobei Wohnimmobilien im Fokus der Investition stehen und nach Ablauf der Investitionsphase mindestens 75 % des investierten Kapitals aufweisen. Die Investitionsobjekte werden ausschließlich in Deutschland liegen. Der Wert einer Immobilie darf maximal 40 % des investierten Kapitals ausmachen.
Als Standorte werden Objekte in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Der besondere Fokus liegt auf sog. Mittelzentren. Als Mittelzentren gelten Orte, deren Einzugsgebiet im Umkreis von 60 km mindestens eine Einwohnerzahl von 50.000 aufweist. Es wird in mindestens drei verschiedene Mittelzentren investiert. In Mittelzentren, die sich wie oben definiert in einem Radius überlappen, darf zwar investiert werden, dennoch gelten diese nicht als eigenständiges Mittelzentrum.Der Wert der Neubauten (Objekte, die nach dem Bauabschluss erstmalig vermietet werden) darf nicht mehr als 30 % des investierten Kapitals betragen. In Anlageobjekte mit 1-Zimmer- Studios und Kleinappartements mit einem Verkehrswert bis 25.000 EUR sowie einer Nutzungsfläche bis 35 m2 wird nur investiert, sofern der Anteil dieser Objektart nicht mehr als 30 % des investierten Kapitals ausmacht. Investitionen in klassische Betreiberimmobilien (Objekte, deren Ertrag zusätzlich von der unternehmerischen Tätigkeit innerhalb der Immobilie abhängig sind, z.B.: Sportanla-gen, Bäder, Freizeitparks, Kinos, Theater, Hotels, gastronomische Einrichtungen, Tankstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheime, Bahnhöfe oder Flughäfen) werden nicht angestrebt. Falls sie als Bestandteil eines Gesamtportfolios mit erworben wird, darf der Anteil der Mieteinnahmen aus dieser Betreiberimmobilie in Summe max. 60 % der Soll-Jahresnettokaltmiete des Objektes betragen. Der Anteil derartiger Immobilien darf nicht höher sein als 20 % des insgesamt investierten Kapitals. Ausnahmsweise können Investitionen in einzelne Betreiberimmobilien außerhalb eines Portfolios, wie Kindergärten, Boardinghäuser, Parkhäuser, u.a. erfolgen. Der Anteil derartiger Immobilien darf nicht höher sein als 10 % des insgesamt investierten Kapitals. Mindestens 60 % des investierten Kapitals werden in Immobilien mit einem jeweiligen Verkehrswert (inkl. Sanierung bzw. An- und Ausbau) von mindestens 300.000 EUR angelegt. Bei einer Beteiligung an einer (Immobilien-)Gesellschaft muss die Gesellschaft mindestens 51 % des Nominalwertes der (Immobilien-)Gesellschaft erwerben.
Die Gesellschaft wird spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebes risikogemischt investiert sein. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat der AIF noch keine Anlageobjekte erworben. Die Gesellschaft darf bis zu 100 % des investierten Kapitals in die zuvor beschriebenen Vermögensgegenstände investieren. Nach vollständiger Investition dürfen für Zwecke des Liquiditätsmanagements bis zu 25 % des investierten Kapitals in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert sein. Zur Erreichung der zuvor beschriebenen Anlagepolitik ist der AIF berechtigt, Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft (berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen) für die Belastung von in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenständen aufzunehmen. Dabei müssen die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sein. Für die ersten 18 Monate nach Beginn des Vertriebs darf die vorgenannte Grenze zur Finanzierung von Vermögensgegenständen überschritten werden.