Anlagestrategie, -politik und -ziel
Die Anlagestrategie der Fondsgesellschaft besteht in der mittelbaren Investition über Immobilien- und Objektgesellschaften in das Anlageobjekt (wie untenstehend beschrieben), welches langfristig vermietet und anschließend nach der Vermietungsphase veräußert werden soll. Weitere Sachwerte sollen konzeptionsgemäß nicht erworben werden. Im Übrigen gehört zur Anlagestrategie der Fondsgesellschaft die Anlage liquider Mittel nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB.
Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft umfasst die mittelbare Investition in das Anlageobjekt, dessen langfristige Vermietung sowie die Bildung einer Liquiditätsreserve sowie sämtliche weitere Maßnahmen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Aufgrund der Mieterstruktur des Anlageobjekts ist das Ausfallrisiko gestreut, so dass die Fondsgesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz der Risikomischung investiert (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 KAGB). Anlageziel der Fondsgesellschaft ist es, den Anleger in Form von Auszahlungen an den laufenden Ergebnissen aus der langfristigen Vermietung sowie an einem Erlös aus dem späteren Verkauf des Anlageobjekts nach der Vermietungsphase anteilig partizipieren zu lassen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass das Anlageziel tatsächlich erreicht wird.
Beschreibung des Anlageobjekts
Das Anlageobjekt ist eine in den Jahren 2015/2017 fertiggestellte Immobilie mit der Adresse Ratatie 11, FIN-01300 Vantaa im Stadtteil Tikkurila in der Hauptstadtregion Helsinki mit den Hauptnutzungsarten Büro und Parken und einer vermietbaren Fläche von rd. 14.320 qm. Es liegt auf einem rd. 8.842 qm großen Grundstück, von welchem 5.223,85 qm über Teileigentum dem Anlageobjekt zugeordnet sind. Das Grundstück ist eingetragen im Grundbuch von Vantaa unter der Land-Register-Nummer 92-61-308-4. Die vermietbaren Flächen des Anlageobjekts umfassen im Wesentlichen Flächen für die Büronutzung. Ferner werden im Rahmen des Teileigentums mittelbar 225 Parkplätze des auf dem Grundstück befindlichen Parkhauses erworben. Das Anlageobjekt ist zum Erwerbszeitpunkt an eine Vielzahl unterschiedlicher Mieter vermietet.
Investitions- und Finanzierungsplan
Die geplanten Gesamtinvestitionskosten der Fondsgesellschaft betragen bei durchgreifender Betrachtung 74.323.500 Euro. Diese sollen durch eingezahltes Eigenkapital in Höhe von voraussichtlich 38.323.500 Euro (inkl. Ausgabeaufschlag) sowie über auf Ebene vorgeschalteter Objektgesellschaften aufgenommene langfristige Darlehen in Höhe von anfänglich 36.000.000 Euro finanziert werden. Durch den Einsatz von Fremdkapital soll die Eigenkapitalrendite der Fondsgesellschaft und somit mittelbar die Eigenkapitalrendite der Anleger und damit die Auszahlungen an diese, im Vergleich zu einer Finanzierung ausschließlich über Eigenkapital, gesteigert werden, sofern die vereinbarte Verzinsung des Fremdkapitals niedriger ist als die geplante Gesamtkapitalrentabilität der Investitionen (sog. Hebel- oder Leverage-Effekt). Die Fondsgesellschaft darf Fremdkapital nur bis zur gemäß § 263 Abs. 1 KAGB gesetzlich vorgesehenen Höhe und nur dann aufnehmen, wenn die Bedingungen der Fremdkapitalaufnahme marktüblich sind. Auf Ebene der Immobilien- bzw. Objektgesellschaften aufgenommene Darlehen werden bei der Berechnung der vorgenannten Grenze entsprechend der Beteiligungshöhe der Fondsgesellschaft berücksichtigt. Für die Fondsgesellschaft ist die Belastung von Vermögensgegenständen sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, bis zur gesetzlich möglichen Höhe gemäß § 263 Abs. 3 und Abs. 4 KAGB zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle zustimmt. Die vorstehend genannten Grenzen für die Kreditaufnahme und die Belastung gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs von Anteilen an der Fondsgesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs. Der Fondsgesellschaft werden Transaktionsgebühren der PATRIZIA und darüber hinaus die auf die Transaktion entfallenden Steuern und Gebühren gesetzlich vorgeschriebener Stellen bzw. Dritter (ggf. auch unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des entsprechenden Geschäfts) belastet.
Der Fondsgesellschaft bzw. ihren Tochtergesellschaften werden weiterhin die im Zusammenhang mit der Vermietung/Verpachtung, der Bebauung bzw. dem Umbau, der Instandsetzung und der Belastung der Vermögensgegenstände von Dritten beanspruchten Kosten, einschließlich in diesem Zusammenhang anfallender Steuern und Gebühren, belastet. Sie entstehen zusätzlich zu den nachstehend unter „Kosten“ aufgeführten weiteren Kosten und können die Rendite der Fondsgesellschaft erheblich mindern.