Solarspitzen-Gesetz: Neue Spielregeln für die Photovoltaik-Förderung

Hamburg, 03.03.2025. Bundestag und Bundesrat haben sich auf eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt – das Solarspitzen-Gesetz. Für neue Photovoltaik-Anlagen wird die Förderung bei negativen Börsenstrompreisen zeitlich verlagert. Die Direktvermarktung wird vereinfacht, Bestandsbetreiber können eine höhere Vergütung erhalten. Die Neuregelungen des Solarspitzen-Gesetzes gilt ab dem 25. Februar 2025.

Förderung für Neuanlagen und Bestandsbetreiber wird flexibilisiert

An sonnigen Tagen erzeugt Deutschland oft überschüssigen Strom und die Preise fallen ins Minus, bisher gab es auch dann die garantierte Einspeisevergütung. Für neu errichtete PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung, die ab 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, entfällt in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen zukünftig die Vergütung. Die Förderung geht jedoch nicht verloren – sie wird durch zusätzliche vergütete Stunden am Ende der regulären 20-jährigen Laufzeit ausgeglichen und so auf wirtschaftlich sinnvollere Zeiten verschoben sofern die Anlagen ab 100 Kilowatt mit einem smarten Messsystem ausgestattet sind. Anlagen, die größer als 100 Kilowatt sind, haben die Voraussetzung durch die verpflichtende Teilnahme an der Direktvermarktung zur Steuer- und Regelbarkeit der Anlagen erfüllt. Betreiber bestehender Anlagen profitieren ebenfalls: Sie können freiwillig in das neue Modell wechseln und erhalten als Anreiz eine Erhöhung der EEG-Vergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Direktvermarktung wird entbürokratisiert und vereinfacht

Intelligente Steuersysteme sollen stärker zur Systemsicherheit beitragen, der Smart-Meter-Rollout wird beschleunigt. Um Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen zu vermeiden, dürfen neue PV-Anlagen zunächst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist. Die Direktvermarktung wird vereinfacht, mit der vor allem Betreiber von PV-Großanlagen Erträge oft deutlich oberhalb der EEG-Vergütung erzielen. Anlagenbetreiber bekommen das Recht auf digitale, benutzerfreundliche Endabrechnung, um die Direktvermarktung von Solarstrom einfacher und effizienter zu machen.

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