Abfindungen steuerlich optimieren mit Photovoltaik-Investments

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie eine Abfindung erhalten, werden oft hohe Steuern fällig.
  • Mit einem Photovoltaikinvestment können Sie die Steuerlast erheblich senken.
  • Ihr PV-Investment kombiniert Steuerersparnis und langfristig sichere Rendite.
  • Steueroptimierte PV-Anlagen erfordern die Einhaltung spezieller Regeln.
  • Hansetrust begleitet Ihr PV-Investment sachkundig und effizient.

Hamburg, 28.10.2024. Zahlreiche deutsche Unternehmen starten derzeit Abfindungsprogramme, um die Belegschaft zu reduzieren – SAP, Volkswagen, Miele, Bosch, EON und Wintershall DEA sind nur einige Beispiele. Wichtig für betroffene Mitarbeiter: Abfindungen werden oft hoch besteuert, denn sie führen zu einem einmaligen Einkommenszuwachs und der persönliche Steuersatz im Auszahlungsjahr steigt kräftig. Das muss aber nicht sein. Mit einem cleveren Investment in eine Photovoltaikanlage können Sie die Steuerlast auf Ihre Abfindung wirksam senken.

So funktioniert Ihr steueroptimiertes PV-Investment

Die Investition in eine betrieblich genutzte Photovoltaikanlage gilt als unternehmerische Tätigkeit, Einnahmen und Ausgaben aus Errichtung und Betrieb der Anlage werden voll auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen einschließlich der Abfindung angerechnet. Dank einer gesetzlichen Sonderregel lässt sich die für PV-Anlagen typische hohe Anfangsinvestition schon vorab zu 50 % als Aufwand geltend machen und das Einkommen im Jahr der Abfindung erheblich senken. Die gesparten Steuern können Sie dann zur anteiligen Finanzierung der PV-Anlage nutzen. Erfreulich: Diese Möglichkeit der Steueroptimierung steht Ihnen auch als „normalem“ Arbeitnehmer offen, um die hohe Steuerlast auf Ihre Abfindung deutlich zu verringern.

Übliche Fünftelregelung bringt nur wenig Entlastung

Die herkömmliche, oft voreilig als Steuererleichterung angepriesene Fünftelregelung bringt für die Besteuerung Ihrer Abfindung nur begrenzte Entlastung. Bei dieser Fünftelregelung wird zunächst die Steuer auf das Jahreseinkommen ohne die Abfindung berechnet. Dann wird ein Fünftel der Abfindung dem zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert und erneut die Steuer berechnet. Die Differenz beider Berechnungen entspricht nun der Steuer für dieses Fünftel, sie wird mit fünf multipliziert. Das ist dann die Einkommensteuer, die Sie auf die Abfindung zahlen müssen. Diese Regelung soll den einmaligen Einkommensanstieg abfedern, doch die tatsächliche Ersparnis ist oft geringer als erhofft.

Beispielrechnung Fünftelregelung
Stefan S., lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse 1, schließt einen Aufhebungsvertrag mit seinem bisherigen Arbeitgeber. Zusätzlich zum steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 150.000 Euro erhält er eine Abfindung in Höhe von 200.000 Euro. In seiner Steuererklärung macht er die Fünftelregelung geltend.

1. Einkommensteuer für 150.000 € 52.397 €
2. Einkommensteuer für 190.000 €
(150.000 € + 1/5 der Abfindung)
69.197 €
3. Differenz der Steuerbeträge 16.800 €
4. Steuer für Abfindung
(5 × 16.800 €)
84.000 €
5. Steuerbelastung gesamt
(52.397 + 84.000 €)
136.397 € *)

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Mit § 7g EStG sparen Sie deutlich mehr Steuern

Eine effizientere Strategie zur Reduzierung hoher Steuern auf eine Abfindung ist die Investition in eine betrieblich genutzte Photovoltaikanlage. Einen besonderen Vorteil gewährt hier § 7g Einkommensteuergesetz: Muss es schnell gehen, weil das Jahr der Abfindungszahlung bald endet und die Besteuerung ansteht, können Sie bis zu 50 % des geplanten Investitionsvolumens sofort absetzen und mit Ihrem positiven Einkommen, z.B. aus Gehalt plus Abfindung, verrechnen. Die Nutzung dieses Investitionsabzugsbetrags (IAB) ist bis zu drei Jahre im Voraus möglich, sofern die Investition konkret geplant ist. Ein verbindlicher Kaufvertrag muss dazu nicht vorliegen, es reicht eine konkrete Investitionsabsicht, die sich leicht durch schriftliche Angebote, Kostenvoranschläge oder Projektpläne nachweisen lässt. Die Möglichkeit zum Vorab-Abzug des IAB soll die künftige Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern erleichtern, als solche sind PV-Anlagen steuerrechtlich einzustufen. Pro geplanter Investition gilt eine Obergrenze von 400.000 €, wovon 50 % absetzbar sind. Bis zu 200.000 € können Sie also als IAB geltend machen – eine äußerst interessante Gelegenheit, um die hohe Steuerbelastung auf Ihre Abfindung deutlich zu senken.

Beispielrechnung IAB-Abzug:
Um der hohen Besteuerung seiner Abfindung zu entgehen, plant Stefan S. aus dem obigen Beispiel eine PV-Investition von 400.000 Euro und nimmt sofort den maximalen IAB von 200.000 € in Anspruch.

1. Steuerpflichtiges Einkommen
(Gehalt + Abfindung)
350.000 €
2. Geplante PV-Investition 400.000 €
3. Sofortabschreibung (IAB)
50 % des Investitionsbetrags
200.000 €
4. Steuerpflichtiges Einkommen
nach Abzug des IAB
150.000 €
5. Steuerbelastung gesamt 52.397 € *)
6. Steuerersparnis gegenüber
Anwendung der Fünftelregelung
84.000 €

*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer

Sonderabschreibung bringt zusätzlichen Steuervorteil

Der vorweg in Anspruch genommene IAB ist praktisch eine steuermindernde Rücklage für die zukünftige Investition, die bei Anschaffung der PV-Anlage steuerneutral wieder aufgelöst werden kann. Ergänzend zum hohen Vorab-IAB dürfen Sie im Anschaffungsjahr und in den vier Folgejahren bis zu 40 % des Restwerts nach IAB-Abzug als Sonderabschreibung absetzen. Beispielsweise lassen sich im Anschaffungsjahr 20 % und in den folgenden vier Jahren jeweils 5 % als Sonderabschreibung geltend machen. So werden die Investitionskosten effektiv über mehrere Jahre verteilt. Die Sonderabschreibung ist unabhängig davon möglich, ob Sie den IAB in Anspruch genommen haben oder nicht. Neben der Steuerentlastung durch IAB und Sonderabschreibung profitieren Sie als PV-Investor von der linearen Abschreibung (AfA) über 20 Jahre, was Ihnen langfristig weitere steuerliche Vorteile bietet. Übrigens: Die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten gelten sowohl für den Erwerb neuer PV-Anlagen wie auch gebrauchter Anlagen, die bereits in Betrieb sind.

Kombinieren Sie hohe Steuerersparnis mit sicherer Geldanlage

Ihr PV-Investment bringt Ihnen nicht nur effektive Reduzierung der Steuerlast, sondern auch attraktive Rendite. Sie erwerben keine abstrakten Fondsanteile, sondern einen klar abgegrenzten Teil eines PV-Projekts, ausgestattet mit eigenem Zähler und Wechselrichter, der mit dem Kauf in Ihr persönliches Eigentum übergeht. Diese inflationsgeschützte Sachwertanlage bietet Ihnen langfristige Sicherheit: Neben der steuerlich vorteilhaften Abschreibung erzielt die PV-Anlage klar kalkulierbare Einnahmen mindestens in Höhe der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung, die für 20 Jahre festgeschrieben ist. Auch nach Ablauf dieses Zeitraums übernehmen Netzbetreiber oder Direktvermarkter weiterhin den erzeugten Strom, Ihr PV-Investment bleibt also viele weitere Jahre lang rentabel.

Rundum-Service für minimalen Verwaltungsaufwand

Die PV-Anlage wird Ihnen schlüsselfertig geliefert, einschließlich aller notwendigen Verträge. Über die gesamte Laufzeit hinweg übernimmt eine erfahrene Servicegesellschaft die Betreuung der Anlage – von der Vermarktung des Stroms über Wartung, Monitoring und Versicherung bis hin zu monatlichen Auszahlungen und jährlichen Abrechnungen. Damit ist Ihr PV-Investment eine renditestarke Kombination aus Steuervorteil und stabiler Kapitalanlage, die für Sie selbst nur mit minimalem Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Lohnt sich eine Fremdfinanzierung?

Ein nennenswerten Teil Ihrer PV-Investition finanzieren Sie bereits mit Ihrer hohen Steuerersparnis – so werden die gesparten Steuern zu eigenem Vermögen. Ob die Fremdfinanzierung des Restbetrags über Ihre Hausbank oder eine projektfinanzierende Bank sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig: Auch die Zinsen für eine teilweise oder vollständige Fremdfinanzierung können Sie steuerlich absetzen. Die Rentabilität einer möglichen Darlehensfinanzierung ergibt sich unter anderem daraus, inwieweit Ihre Steuerersparnis durch Abschreibungen und Finanzierungszinsen die Kreditkosten übersteigt. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielen auch die erwarteten Erträge des PV-Investments, prognostiziert werden aktuell Renditen um die 6,5 % (nach Kosten im EEG-Szenario). Zudem schont eine Fremdfinanzierung Ihre Liquidität, während Sie gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Um die optimale Finanzierungsstrategie zu ermitteln, ist daher eine individuelle Prüfung der Steuer-, Zins- und Liquiditätseffekte erforderlich.

Tipp: Nutzen Sie sachkundige Steuerberatung

Die Nutzung des § 7g EStG bietet hohe Steuervorteile bei Abfindungen, ist aber mit komplexen Regeln verbunden, die zu berücksichtigen sind. Es gibt strikte Voraussetzungen, wie etwa die genaue Planung der Investition innerhalb eines bestimmten Zeitraums und die Einhaltung von Gewinn- und Größenbeschränkungen. Fehler bei der steueroptimierenden Gestaltung können zu finanziellen Nachteilen und Nachversteuerung führen. Um diese Risiken zu minimieren, ist die Hilfe eines sachkundigen Steuerberaters unbedingt angeraten. Er stellt sicher, dass alle Voraussetzungen zuverlässig erfüllt sind und die steuerliche Gestaltung in Zusammenhang mit der Abfindung optimal erfolgt.