Marktumfeld
Nahversorgungsimmobilien – Systemrelevant für die Versorgung der Bevölkerung
Das Segment der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebensmitteln, zeichnet sich seit jeher durch eine besondere, konjunkturunabhängige Stabilität aus. Die Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel wachsen seit Jahren kontinuierlich. Mit einem Umsatzanteil von rd. 98 % findet der Handel mit Lebensmitteln vornehmlich stationär statt. Dies hat sich auch während der Corona-Pandemie nicht wesentlich verändert.
Kunden profitieren von kurzen Wegen zum lokalen Nahversorger und der Möglichkeit zur haptischen Wahrnehmung von Lebensmitteln vor Ort. Die führenden deutschen Lebensmitteleinzelhändler besitzen die Fähigkeit, veränderten Kundenbedürfnissen durch Anpassung ihrer Ladenkonzepte und Warensortimente gerecht zu werden. In Zeiten der Corona-Pandemie verzeichnet der von den öffentlichen Schließungen ausgenommene Lebensmitteleinzelhandel Rekordumsätze. Der Lebensmitteleinzelhandel stellt in diesen Zeiten die Grundversorgung der Bevölkerung sicher und wird von Politik und Verwaltung für systemrelevant erklärt.
Der Fonds baut bei plangerechtem Verlauf ein risikogemischtes Portfolio an langfristig vermieteten Nahversorgungsimmobilien auf. Zur Beschleunigung der Investition des platzierten Eigenkapitals beteiligt sich der Fonds plangemäß an einem Startportfolio mit kaufvertraglich bereits gesicherten Nahversorgungsimmobilien in Dortmund, Essen und Altötting.
Investitionsstrategie
- Aufbau eines diversifizierten Portfolios an Nahversorgungsimmobilien mit bonitätsstarken Ankermietern und langfristigen Mietverträgen
- Beschleunigte Investition des platzierten Eigenkapitals durch eine erste geplante Beteiligung an einem Startportfolio mit bereits kaufvertraglich erworbenen Nahversorgungsimmobilien in Essen, Dortmund und Altötting
Startportfoilio
- Bestehend aus kaufvertraglich bereits gesicherten Nahversorgungsimmobilien in Dortmund, Essen und Altötting
- Die Objekte in Dortmund, Essen und Altötting befinden sich in integrierten Lagen an Standorten mit wachsenden Bevölkerungsprognosen und konnten sich nachweisbar als Nahversorgungsstandorte etablieren
- Mietvertragsrestlaufzeit (gewichtet mit Jahresnettomiete; gerechnet ab 01.10.2021) von rd. 10,8 Jahren
- Kapitalabruf in Höhe von rd. 30 % des zu platzierenden Eigenkapitals