Marktumfeld US-Gewerbeimmobilien im Südosten der USA
Es ist beabsichtigt, in Gewerbeimmobilien mit Wertsteigerungspotenzial im Südosten der USA zu investieren. Aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren ist der US-Immobilienmarkt derzeit stabil und attraktiv. Die USA waren 2018 beliebtester Markt für Investitionen in Gewerbeimmobilien und werden es voraussichtlich auch in 2019 bleiben. Hierbei ist das seit dreißig Jahren steigende Bevölkerungswachstum ein wichtiger Faktor. Durch die prognostizierte weiterhin positive Wirtschaftsentwicklung ist in der kommenden Zeit weiterhin mit Bedarf an hochwertigen und bezahlbaren Büroräumen zu rechnen. Dies wird im zunehmenden Maße auch an die Randbereiche der Innenstädte betreffen.
Anlageziele und Anlagepolitik
Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft bestehen darin, mittelbar in Gewerbeimmobilien zu investieren, die im Südosten der USA, schwerpunktmäßig in den Bundesstaaten Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, indiana, Kentucky, Louisiana, Mississippi, North Carolina, Ohio, South Carolina, Tennessee, Texas und Virginia belegen sind. Die Investitionen erfolgen dabei über die DNL-Glenfield, LP (Portfoliogesellschaft), die nach dem Recht des US-Bundesstaates Georgia gegründet wurde. Die Gesellschaft ist und bleibt einziger Limited Partner der Portfoliogesellschaft, General Partner ist die DNL-Glenfield GP, LLC.
Es ist beabsichtigt, über die Portfoliogesellschaft Mehrheitsbeteiligungen an Objektgesellschaften zu erwerben, die Gewerbeimmobilien halten oder erwerben und entwickeln werden. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Portfoliogesellschaft soll insbesonde in solche Immobilien investiert werden, die teilsaniert werden und / oder Entwicklungs- und Ausbautätigkeiten bedürfen. Wohnimmobilien sollen nur im Rahmen einer Mischnutzung mit Gewerbeimmobilien erworben werden.
Anlageziel der Gesellschaft ist es, aus den mittelbaren Immobilienbeteiligungen Erträge zu generieren, die aus der Vermietung der mittelbar gehaltenen Immobilien oder Objektgesellschaften resultieren. Liquiditätsüberschüsse, die nach Auffassung der Geschäftsführung der Gesellschaft nicht als Liquiditätsreserve benötigt werden, sollen an die Anleger ausgeschüttet werden.