Marktumfeld Stationäre Pflege
Ausgehend von rund 2,02 Mio. Pflegebedürftigen im Jahr 1999, dem Jahr der Einführung der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes, waren Ende 2017 rund 3,41 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflege versicherungsgesetzes (SGB XI). Gut drei Viertel aller Pflegebe dürftigen wurden zu Hause – entweder allein durch Angehörige oder mit Unterstützung oder vollständig von ambulanten Pflegediensten – versorgt. Knapp ein Viertel der Pflegebedürftigen wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.
Zunehmend erschwert werden die Möglichkeiten der häuslichen Pflege im Familienkreis. Aufgrund der demografischen Alterung stehen schon rechnerisch immer weniger jüngere Familienangehörige zur Verfügung, die die sogenannte informelle Pflege, d. h. die nicht erwerbsmäßige Pflege durch direkte Bezugspersonen des Pflegebedürftigen, in der gewohnten häus lichen Umgebung übernehmen könnten. Ein weiterer Grund ist der Trend zu Single-Haushalten und sinkenden Haushaltsgrößen: Lebten 1990 in Deutschland noch durchschnittlich rund 2,25 Personen in einem Haushalt, waren es 2017 nur noch rund 2,00 Personen. Für das Jahr 2035 prognostiziert das Statistische Bundesamt eine durch schnittliche Haushaltsgröße von 1,90 Personen. Die Zahl der Haushalte mit drei oder mehr Generationen ist in Deutschland zwischen 1995 und 2015 von 351.000 auf 209.000 zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang von 40,5 %. Berechnungen des Statistischen Bundesamtes prognostizieren eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen von rund 3,41 Mio. zum Ende des Jahres 2017 auf mehr als 3,6 Mio. im Jahr 2030 und mehr als 4,8 Mio. im Jahr 2060. Ein wesentliches Element dieser Entwicklung sind die sogenannten „Babyboomer-Jahrgänge", die ab Mitte der 1950er Jahre und in den 1960er Jahren geboren wurden und ab 2030 zunehmend die Altersgruppen mit einem höheren Pflegebedarf erreichen. Dieses zeigt sich darin, dass die Zahl der Pflegebedürftigen ab diesem Zeitpunkt vor allem bei den über 80-Jährigen stark wächst.
Marktumfeld Kindertagesbetreuung
Neben anderen familienpolitischen Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld gilt der Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Zusätzlich zu dem damit verbundenen Ziel, die Geburtenrate in Deutschland wieder zu erhöhen, können wichtige arbeitsmarktpolitische Forderungen erreicht werden.
Seit dem 1. August 2013 hat in Deutschland jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Durch erhebliche Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Trägern und Fachkräften wurde der quantitative Ausbau für Kinder unter drei Jahren erheblich vorangetrieben. Zugleich wurde auch das Angebot an Plätzen für Kinder über drei Jahren und das Angebot an Ganztagsbetreuung ausgeweitet. Doch auch die Nachfrage von Eltern steigt weiter an; dies sowohl vor dem Hintergrund einer wieder steigenden Geburtenrate als auch der gestiegenen Anzahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Zum 1. März 2017 wurden insgesamt rund 762.300 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut – ein Anstieg der Betreuungsquote von 13,6 % im März 2006 auf 33,1 %.
Festzustellen sind deutliche regionale Unterschiede:
In den ostdeutschen Bundesländern wurden bereits in der Vergangenheit hohe Betreuungszahlen erreicht, die Steigerungen fallen dort dementsprechend nur noch gering aus. Zur Bedarfsdeckung reicht das Angebot aber noch lange nicht aus: 45,2 % der Eltern von Kindern in dieser Altersklasse hatten im Jahr 2017 Bedarf an einem Betreuungsplatz; bei einer Betreuungsquote von 33,1 % ergibt sich somit ein Angebotsdefizit von 12,1 %-Punkten. Außerdem werden wieder mehr Kinder geboren, und es gilt, die Kinder mit Fluchterfahrung in die Kindertagesbetreuung zu integrieren.